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Sa, 21.05.2022
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Dr. Vorbeck darf virtuelle Praxis betreibenStreit zwischen Kammer und dem „Internet-Zahnarzt“ ist beigelegt. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit hat die Landeszahnärztekammer Hessen am 18.10.2000 die Klagen gegen den als „Internet-Zahnarzt“ bekannt gewordenen Dr. med. dent. Michael Vorbeck zurückgenommen.Damit darf Dr. Vorbeck, der als Vorreiter seines Berufsstands in Sachen Internet-Auftritt gilt, seine virtuelle Praxis wieder betreiben.Diese Entscheidung kann als bahnbrechend angesehen werden. Sie hat Bedeutung über den Bereich der Zahnärztekammer Hessen hinaus. Andere Kammern und Ärzte haben den Ausgang dieser Verfahren für die Festlegung der eigenen Vorgehensweise abgewartet.Beide Parteien betonen, dass der Sieger dieses Verfahrens der Patient ist. Sein Anspruch auf sachliche Information über das Gebiet der Zahnmedizin ist damit bestätigt und kann jetzt auch bald von mehr Zahnärzten befriedigt werden.Für seinen mutigen Einsatz und seine Beharrlichkeit gebührt Herrn Dr. Vorbeck Dank und Anerkennung von der „Internet-Gemeinde“. ![]() ![]() ![]() ![]()
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